Arbeitskalender Bauernwald für den Monat Februar
Pflanzung weiter förderfähig
Eigentlich sollte dieses Jahr die neue Förderrichtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft 2014 bis 2020" so rechtzeitig in Kraft treten, dass Pflanzmaßnahmen im Frühjahr gefördert werden können. Aufgrund von Verzögerungen von Seiten der EU-Kommission kann die neue Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft jedoch wohl erst im Herbst 2015 in Kraft gesetzt werden. Eine Förderung ist dennoch möglich.
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Um in der ersten Jahreshälfte 2015 waldbauliche Fördermaßnahmen zu ermöglichen, wurde von Seiten des Stuttgarter Ernährungsministeriums beschlossen, die Förderung in diesem Jahr zunächst auf Grundlage der bestehenden und vorsorglich verlängerten Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Waldwirtschaft 2012" durchzuführen. Dies bedeutet, dass ab sofort auf dem bisherigen Antragsformular Maßnahmen wie die Wiederaufforstung, der Vorbau unter Schirm (zum Beispiel mit Weißtanne) oder die Jungbestandspflege – diese aber nur im Privatwald bis 200 Hektar – beantragt werden können. Auch die Wiederaufforstung von Flächen, die durch das Eschentriebsterben ausgefallen sind, kann so gefördert werden. Stellen Sie also möglichst schnell einen Förderantrag,...
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