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Ermittlung des Düngebedarfs und Berechnung des Nährstoffvergleichs

Was die neue Düngeverordnung bringt (2)

Die Ermittlung des Düngebedarfs ist als wesentlicher Grundsatz der guten fachlichen Praxis der Düngung schon in der bisherigen Düngeverordnung verankert. Dr. Helga Pfleiderer vom Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) erläutert, was sich mit der neuen Düngeverordnung (DüV) ändert und geht auf die Berechnung des Nährstoffvergleichs, darunter die plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz, ein.
Veröffentlicht am
Bevor der Düngerstreuer losgeschickt wird, müssen nach neuer Düngeverordnung nun die Nährstoffmengen an N und P ermittelt und einschließlich der Nährstoffgehalte der auszubringenden Düngemittel aufgezeichnet werden.
Bevor der Düngerstreuer losgeschickt wird, müssen nach neuer Düngeverordnung nun die Nährstoffmengen an N und P ermittelt und einschließlich der Nährstoffgehalte der auszubringenden Düngemittel aufgezeichnet werden.Foto: Amazonenwerke
Die Ermittlung des Düngebedarfs ist als wesentlicher Grundsatz der guten fachlichen Praxis der Düngung bereits seit 1996 in der Düngeverordnung (DüV) verankert. Diese Vorgabe ist also nichts Neues. Neu ist allerdings, dass der Düngebedarf nicht nur konsequent für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen an Stickstoff (50 kg N/ha) und Phosphat (30 kg P2O5) ermittelt, sondern nun auch vor der Ausbringung der Düngermengen dokumentiert werden muss. Wie schon bisher, müssen auch die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen an N und P ermittelt und einschließlich der Nährstoffgehalte der auszubringenden Düngemittel aufgezeichnet werden. Düngebedarf für Stickstoff Der Düngebedarf für Stickstoff...
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