Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Hinweise auf pflanzlichen Ursprung reichen nicht

Es muss Milch sein

Veröffentlicht am
Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht unter Bezeichnungen für Milchprodukte wie „Käse", „Milch", „Rahm", „Butter" oder „Joghurt" vermarktet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Der Urteilsverkündung zufolge gilt dies für alle Bezeichnungen, die das EU-Recht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält. Auch entsprechende klarstellende oder beschreibende Hinweise auf den betreffenden Produkten pflanzlichen Ursprungs ermöglichten keine Ausnahme. Auch dürfen Bezeichnungen wie „Milch" oder „Butter" nicht durch Hinzufügung erläuternder Begriffe wie zum Beispiel „Soja-Milch" sowie „Tofubutter" bei der Vermarktung veganer Erzeugnisse genutzt werden. Dies wäre eine Verletzung des europaweit festgeschriebenen...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.