Bundestag beschließt Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
Greening bleibt im Zeitplan
Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz. Der Deutsche Bauernverband zeigte sich insgesamt zufrieden. Umweltverbände kritisierten die Vereinbarungen zu ökologischen Vorrangflächen als unzureichend.
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Wenn jetzt noch der Bundesrates zustimmt, kann das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform rechtzeitig vor dem Stichtag 1. August abgeschlossen werden. Bis zuletzt strittig war das Greening. Jetzt gilt für Dauergrünland in FFH-Gebieten ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot, das ein Pflügen zur Erneuerung einschließt. Im Regierungsentwurf war das noch für die wesentlich umfangreicheren Natura-2000-Gebiete vorgesehen. Grünland im Austausch Die Ermächtigung, per Verordnung zusätzliche Gebiete als umweltsensibel auszuweisen, wurde gestrichen. Für Dauergrünland außerhalb von FFH-Gebieten wird ein einzelbetriebliches Autorisierungssystem geschaffen: Landwirte, die Grünland in Ackerland umwandeln wollen, müssen...
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