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Klimaberatung

Höhere Förderung

Der Fördersatz für das Beratungsmodul ‚Klimaschutz und Klimawandelanpassung‘ wird ab 1. September 2025 auf 95 Prozent erhöht.

von Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg erschienen am 27.08.2025
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Wer wissen möchte, wie die Klimabilanz seines Betriebs aussieht und wer sich zu den Themen Klimaschutz und Klimawandelanpassung qualifiziert beraten lassen möchte, kann bei einer zugelassenen Beratungsorganisation das Beratungsmodul mit der Nummer 274 buchen und so eine geförderte einzelbetriebliche Beratung in Anspruch nehmen.

Speziell für die Klimaberatung wird der Fördersatz von bisher 85 auf künftig 95 Prozent der Nettokosten erhöht. Der höhere Fördersatz gilt für Beratungsverträge zum Modul 274 ‚Klimaschutz und Klimawandelanpassung‘, die ab dem 1. September 2025 abgeschlossen werden.

Was beinhaltet eine geförderte Klimaberatung?

Zunächst wird die betriebliche Ausgangssituation erfasst. Darauf aufbauend werden betriebsindividuelle Maßnahmen zum Klimaschutz entwickelt, begleitet und evaluiert. Humuserhalt und eine nachhaltige Kohlenstoffbindung spielen dabei eine zentrale Rolle. Außer um den Klimaschutz geht es bei der Beratung um die kurz-, mittel- und langfristigen Anpassungsmöglichkeiten der tierischen und pflanzlichen Produktion an den Klimawandel. Auch dafür werden betriebsindividuelle Maßnahmen gemeinsam entwickelt. Die Erstellung einer Klimabilanz durch die Beratungskraft ist ebenso möglich wie die Erarbeitung von Anpassungsstrategien für mögliche Extremwetterereignisse

In Baden-Württemberg sind folgende neun Beratungsorganisationen für die geförderte Klimaberatung zugelassen:

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Die Kontaktdaten aller zugelassenen Beratungsorganisationen, die Namen der Beratungskräfte, die eine Klimaberatung durchführen, die geltenden Stundenhonorarsätze und weitere Informationen zu „Beratung.Zukunft.Land.“ sind veröffentlicht unter www.beratung-bw.de.


Finanziert wird die Modulberatung „Beratung.Zukunft.Land.“ mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des ELER sowie mit Mitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

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