Künftig bundeseinheitliche Vorgaben für JGS-Anlagen
Überteuerte Sicherheit
Der Bundesrat ist den Empfehlungen seiner Ausschüsse gefolgt und hat bundesweit einheitliche Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) beschlossen. Vergeblich hatten sich Landwirtschaftsminister Christian Schmidt und der Deutsche Bauernverband im Vorfeld an die Länder gewandt und vor verschärften Anforderungen gewarnt.
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Die Regierung muss entscheiden, wie sie mit den Länderforderungen umgeht. Sie kann sie entweder akzeptieren und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in der geänderter Fassung in Kraft setzen, oder aber sie lehnt das Votum des Bundesrates ab. In diesem Fall müsste sie einen neuen Entwurf vorlegen. Eine Entscheidung steht noch aus. Nach dem Beschluss der Länderkammer sollen unter Zustimmung Baden-Württembergs neue Güllebehälter mit einem Gesamtvolumen von mehr als 25 Kubikmetern künftig generell mit einem Leckageerkennungssystem ausgerüstet sein. Für bestehende Behälter soll diese Verpflichtung im Grundsatz ebenfalls gelten, es sei denn, eine nachträgliche Leckageerkennung ist technisch nicht machbar...
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