Rentenpaket
Rente mit 63 auch für Landwirte
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Auch Landwirte können künftig mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagfreie Rente beziehen. Die entsprechenden Regelungen im Rentenpaket, das der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat, werden auf die Alterssicherung der Landwirte (AdL) übertragen. Als Voraussetzung für die Rente mit 63, die vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 1. Juli 2014 in Kraft tritt, müssen auch Landwirte 45 Beitragsjahre nachweisen. Bei der Ermittlung der 45 Jahre werden neben den Beitragszeiten in der AdL auch Zeiten angerechnet, für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Umgekehrt werden in der AdL zurückgelegte Beitragszeiten bei der Ermittlung der Voraussetzungen für die Rente mit 63 Jahren in der...
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