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Frage 27: Arzneimittelgesetz (AMG): Welche Meldepflichten habe ich als spezialisierter Ferkelaufzucht-Betrieb? G. S. in E. Ein spezialisierter Ferkelaufzucht-Betrieb ist ein der Mast vorgeschalteter Aufzuchtbetrieb. Nach dem neuen Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen zur Mast bestimmte Schweine ab dem Absetzen vom Muttertier den Mitteilungspflichten für die Antibiotikadatenbank. Für die Ferkelaufzuchtbetriebe gelten daher wie für alle anderen mitteilungspflichtigen Betriebe folgende Pflichten: Bis zum 1. Juli 2014 müssen die Tierhalter die Nutzungsart ihrer Tiere melden. Bei Schweinen wird zwischen den Nutzungsarten Mastferkel bis 30 kg oder Mastschweine über 30 kg unterschieden. Ab dem 1. Juli 2014 sind die Anwendungen von Antibiotika...
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