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Wichtig für Onlinegeschäfte

Neue Regeln bei Verbraucherrechten

Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014 treten einige Neuerungen im Verbrauchervertragsrecht in Kraft. Insbesondere betroffen sind das Widerrufsrecht und die Informationspflichten der Händler. Die Verbraucherzentrale informiert über die wichtigsten Änderungen.
Veröffentlicht am
Mit der Verbraucherrechterichtlinie soll das Verbraucherrecht in weiten Teilen europaweit harmonisiert werden. Das kann für Verbraucher im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr vorteilhaft sein, da beispielsweise bei Onlinekäufen europaweit die gleichen Vorschriften gelten. „Gerade für Verbraucher in Deutschland bringt die Verbraucherrechterichtlinie aber auch einige Nachteile", betont Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Keine kostenlose Rücksendung mehr Insbesondere im Bereich des Widerrufsrechts waren deutsche Verbraucher bisher bessergestellt. War die Rücksendung bei einem Warenwert von über 40 Euro für den Kunden bisher kostenfrei möglich, können Händler ab dem 13. Juni grundsätzlich die Rücksendekosten...
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