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Bestimmungen des neuen EEG 2014 seit 1. August in Kraft

Das ist neu für Biogas-Bestandsanlagen

Mit dem neuen EEG verfolgt die Regierung das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll zu steuern und die erneuerbaren Energien in den Markt zu integrieren. Für die Erzeuger von alternativer Energie bedeutet das Umstellungen. In dieser Woche sagen wir Ihnen, was sich ändert für die Betreiber von bereits in Betrieb befindlichen Biogasanlagen, die selber durch nachgeschaltete Blockheizkraftwerke Strom erzeugen.
Veröffentlicht am
Annette Mayer
Als Bestandsanlagen gelten alle Anlagen, die vor dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen sind. Darüber hinaus werden auch die Anlagen als Bestandsanlagen vergütet, also nach altem EEG (EEG 2012), die vor dem 23.1.2014 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurden und bis zum 31.12.2014 in Betrieb gehen. Wichtig: Die Genehmigung muss nach BImSchG erfolgt sein. Anlagen, die nur eine baurechtliche Genehmigung haben, werden nach dem neuen EEG (EEG 2014) behandelt. Für Gülle- und Abfall-Bestandsanlagen ändert sich durch das EEG 2014 nichts. Die wichtigsten Punkte für die Betreiber von allen anderen Bestandsanlagen sind die Festlegung der Höchstbemessungsleistung, die Einschränkungen beim Landschaftspflegebonus und die Vorgaben für die...
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