EU-Nitratrichtlinie
Bund antwortet
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Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme der Kommission wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie geantwortet. Die Antwort basiert auf der Novelle zur Düngeverordnung, die das Landwirtschaftsministerium vorgelegt hatte und die zwischen Agrar- und Umweltministerium weitgehend ausverhandelt ist. Kernpunkte sind eine Verlängerung der Sperrfisten für die Ausbringung, die Verringerung des zulässigen Stickstoffüberschusses ab 2020 auf 50 Kilo pro Hektar, die Einführung bundeseinheitlicher Vorgaben für das Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger, die Einbeziehung von Gärrückständen in die Obergrenze von 170 kg/ha und Jahr für Gesamtstickstoff sowie höhere Anforderungen an die Ausbringungstechnik. Geplant...
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