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Frage 61: Welchen Handlungsbedarf habe ich als Juniorpartner in einer im September 2014 gegründeten Vater-Sohn-GbR? L. W. in A. Landwirte, die im Jahr der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind, erhalten ab 2015 für maximal fünf Jahre und maximal bis 90 Hektar einen Junglandwirtezuschlag in Höhe von rund 44 Euro je Hektar. Bei Niederlassungen vor 2015 ist der Zeitraum vor 2015 vom Förderzeitraum abzuziehen. Der Junglandwirt muss jedoch allein oder gemeinschaftlich mit anderen Landwirten wirksame und langfristige Kontrolle über Betriebsmanagement, Gewinne und finanzielle Risiken des Unternehmens haben. Für Junglandwirte in Kooperationen wird daher empfohlen im Vorfeld der Antragstellung spezielle Beratung in Anspruch zu nehmen. |...
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