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BWagrar-Webinar Sachkundenachweis im Pflanzenschutz TERMINE

Wie man sachkundig wird oder bleibt

Es wird ernst: Wer Pflanzenschutzmittel anwendet oder verkauft, muss ab dem 26. November 2015 den Sachkundeausweis Pflanzenschutz vorweisen können. Bis zum 26. Mai 2015 muss er beantragt werden. Was ist anders als bislang? Wie sieht der Ausweis aus und wo und wie bekommt man ihn? Darüber informierte Dr. Andreas Maier vom Regierungspräsidium Karlsruhe im jüngsten BWagrar-Online-Seminar.
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Dr. Andreas Maier vom Regierungspräsidium Karlsruhe erläuterte als Referent des BWagrar-Webinars „Sachkunde im Pflanzenschutz", worauf man beim neuen Sachkundenachweis achten muss.
Dr. Andreas Maier vom Regierungspräsidium Karlsruhe erläuterte als Referent des BWagrar-Webinars „Sachkunde im Pflanzenschutz", worauf man beim neuen Sachkundenachweis achten muss.Foto: privat
Jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, wer über Pflanzenschutz berät, Auszubildende oder Personen bei einer einfachen Hilfstätigkeit beaufsichtigt, wer Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt, braucht diesen neuen Sachkundeausweis", so lautet die klare Ansage von Dr. Andreas Maier, Referent für Pflanzenbau und Pflanzenschutz am Karlsruher Regierungspräsidium. Nicht ganz so klar war den Zuhörern des Online-Seminars, wer denn auch in Zukunft als sachkundig gilt. Wer einen Meisterbrief von 1976 hat oder als Wirtschafter in die Landwirtschaft eingestiegen ist oder der Agraringenieur? Für diese drei Teilnehmer gilt: Ihre Nachweise haben Gültigkeit und können mit dem Antrag zum Sachkundeausweis eingereicht werden. In Zukunft wird es aber so...
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