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Kommentar

Kartelle kompromittieren Kunden

Veröffentlicht am
Foto: BWagrar
Kartelle in der Wirtschaft dienen der gesetzwidrigen Beschränkung des Wettbewerbs. Abreden mit diesem Ziel sind entsprechend dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig. Noch gilt die Unschuldsvermutung. Automobilkonzerne, die sich teilweise bereits selbst angezeigt haben, sollen den Wettbewerb ausgehebelt und dabei auf technischen Fortschritt verzichtet haben. Zum Schaden ihrer Kunden. Den Unternehmen drohen nun hohe Bußgelder, wenn ihnen verbotene Wettbewerbsabreden nachgewiesen werden. Konzerne neueren Typs mit ausgeklügelten Plattformen im Internet wie Google, Facebook, Amazon und Co. machen ihre Geschäfte oft mit der Unwissenheit, Unbekümmertheit und teils Bequemlichkeit der Nutzer. Gezielt setzen sie häufig auf mangelnde...
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