Pflanzenschutz Sonderkulturen
Notfallzulassung
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Abtötung von Wurzelschossern in Kern- und Steinobst im Freiland nach Artikel 53 vom 22. August bis zum 19. Dezember 2017 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann bei einer Länge der Wurzelschosser von maximal zehn bis 15 Zentimetern mit 16 l/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha (maximal 32 l/ha in der jeweiligen Kultur pro Jahr) von August bis November als Einzelpflanzenbehandlung gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von zwei bis vier Wochen zulässig. Wartezeit: F. →Aktuelle Pflanzenschutzmeldungen finden Sie auch immer montags online unter www.bwagrar.de und in den Newslettern Ackerbau und...
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