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Freisprüche für Tierschützer trotz Hausfriedensbruch

Stalleinbruch bleibt straffrei

Das Landgericht Magdeburg hat vergangene Woche drei Tierschützer der Organisation Animal Rights Watch freigesprochen, die 2013 in eine Schweinzuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingebrochen waren, um dort Missstände in der Tierhaltung zu filmen.
Veröffentlicht am
Die achte Strafkammer des Landgerichts bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Haldensleben aus dem vergangenen Jahr. Die Richter stellten damals zwar einen Hausfriedensbruch fest, wollten aber keine Strafe aussprechen, „da das Handeln der Angeklagten wegen Notstandes nach § 34 Strafgesetzbuch (StGB) gerechtfertigt gewesen ist". Es habe Verstöße gegen Regelungen der Tierschutznutztierverordnung gegeben, insbesondere weil die Kastenstände zu klein gewesen seien. Bei vorherigen Kontrollen der zuständigen Behörden seien die Missstände nicht moniert worden, und eine Anzeige bei den zuständigen Behörden habe sich nach den Erfahrungen der Angeklagten nicht als erfolgversprechend erwiesen, argumentierte das Amtsgericht. Dieser Auffassung...
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