Düngeverordnung wirkt sich je nach Betriebstyp verschieden aus
Düngung nach den neuen Regeln
Die Pflicht zur Dokumentation des Pflanzenbedarfs vor der Düngung, strengere Sperrfristen und Anforderungen an eine Mindestlagerkapazität von Gülle sind drei zentrale Aspekte der neuen Düngeverordnung. Erläuterungen dazu und Hinweise, wie bei der Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat bei verschiedenen Kulturen vorzugehen ist und wo möglicherweise Probleme bei der Düngebilanz lauern, gab es bei einer Veranstaltung des Regierungspräsidiums Freiburg in Kirchen-Hausen bei Geisingen.
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Die neue Düngeverordnung (DüV) treibt die Landwirte um. Das machte der Ansturm mit fast 400 Besuchern deutlich, die die Kirchtalhalle bis auf den letzten Platz füllten. Das verwundert nicht, denn die neuen Vorgaben werden die Betriebe zu produktionstechnischen Anpassungen drängen, je nach Betriebstyp unterschiedlich, wie Klaus Mastel vom Regierungspräsidium Freiburg bei der Begrüßung erklärte. Dabei ist längst nicht alles neu, was in der seit Juni gültigen Düngeverordnung steht, mit der die Stickstoff- und Phosphatausträge in Gewässer und die Ammoniakemissionen in die Luft verringert werden sollen. Obergrenze und Empfehlungswert Schon in der Vergangenheit mussten der Nährstoffbedarf einer Kultur vor der Düngung ermittelt werden. Neu ist...
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