Bundesrat beschließt Wahlmöglichkeit für Bewertung
Die Stoffstrombilanz kommt
Der Bundesrat hat der vom Landwirtschaftsministerium vorgelegten Stoffstrombilanzverordnung zugestimmt. Es ist davon auszugehen, dass die Vorschriften zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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Damit steht einer bundeseinheitlichen Handhabung nichts mehr im Weg. Laut Düngegesetz ist ein Großteil der tierhaltenden Betriebe ab 1. Januar 2018 zur Erstellung einer Stoffstrombilanz zur Ermittlung des betrieblichen Nährstoffsaldos bei Stickstoff und Phosphor verpflichtet. Betroffen sind zunächst Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) oder mit mehr als 30 Hektar (ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von mehr als 2,5 GVE/ha. Einbezogen sind außerdem kleinere Tierhaltungsbetriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen sowie Betriebe, die eine Biogasanlage betreiben und mit einem viehhaltenden Betrieb in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Nach dem angenommenen Bund-Länder-Vorschlag...
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