Die Beiträge zur Sozialversicherung ab 2018
Ab jetzt bundesweit einheitliche Beiträge
Am 31. Dezember 2017 endet der Übergangszeitraum, in dem die Beiträge in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sowie der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse von den ehemals regionalen Beitragsbemessungssystemen auf das bundeseinheitliche Beitragssystem der SVLFG angeglichen wurden. Nicole Spieß, Sozialreferentin des Landesbauernverbandes, informiert über diese und weitere Änderungen in der Sozialversicherung.
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Mit dem Ende der Übergangszeit berechnen sich die Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung ab 1. Januar 2018 nur noch nach dem bundeseinheitlichen Beitragsmaßstab. Die schrittweise Angleichung der Beiträge von den regionalen Beitragsmaßstäben ist abgeschlossen und auch das Sondervermögen, das badenwürttembergischen Unternehmern 2017 noch eine Beitragsentlastung von 3,3 Prozent bescherte, ist aufgebraucht. Für viele Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen bedeutet allein dies eine Erhöhung des Krankenkassenbeitrags ab 2018. Auch die Beiträge in den einzelnen Beitragsklassen steigen um 15 oder 25 Euro. Sie liegen nun zwischen 102,40 Euro und 614,66 Euro. Trotzdem ist der Höchstbeitrag weiterhin zehn Prozent...
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