Formulare ab 2018 digital und in Papierform erhältlich
Das ist neu beim Nitrat-Infodienst
Seit Mitte 2017 gilt die überarbeitete Düngeverordnung. Der Nitratinformationsdienst (NID) hat reagiert: Online kann nun unter anderem der Stickstoff-Düngebedarf berechnet werden. Auch die Erhebungsformulare sind digital verfügbar.
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Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017 haben sich die Vorgaben für die Düngebedarfsermittlung von Stickstoff (N) geändert. Der Nitratinformationsdienst (NID) in Baden-Württemberg hat sich deshalb neu aufgestellt. In Zukunft ist die Teilnahme auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW" möglich und nicht nur mit dem Erhebungsformular in Papierform. Anmelden im Online-Portal Um sich dort anzumelden, werden analog zur Anmeldung in FIONA die Registriernummer (die ersten zwölf Zeichen der Unternehmensnummer) und Ihr persönliches Kennwort (Pin) benötigt. Sollte der Zugang nicht funktionieren, dann stehen weiterhin die Erhebungsformulare in Papierform bereit. In Düngung BW ist nicht nur die Teilnahme am NID...
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