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Basteln beim Umrüsten hat seine Tücken

Damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt

Während der Ein-zu-Eins-Austausch der vorhandenen Beleuchtung durch LED-Scheinwerfer unproblematisch ist, kann es durchaus kritisch werden, wenn in die Schlepper-Systemkomponenten eingegriffen wird. Darauf weist Andreas Fehr hin. Er ist Fachlehrer an der Gewerbeschule im südbadischen Breisach und Co-Autor für den Europa-Lehrmittelverlag im Fachbereich Land- und Baumaschinentechnik.
Veröffentlicht am
Basteleien beim Umrüsten von Scheinwerfern können unangenehme Folgen haben, warnt Fachlehrer Andreas Fehr.
Basteleien beim Umrüsten von Scheinwerfern können unangenehme Folgen haben, warnt Fachlehrer Andreas Fehr.Foto: Raiser
In Schleppern werden immer mehr elektrische Bauteile installiert. Das Potenzial von Akku und Lichtmaschine ist aber begrenzt. Wenn die Beleuchtung verstärkt werden soll, ist das ein Aspekt, der klar für eine Nachrüstung mit stromsparenden LEDs spricht statt mit herkömmlichen Xenon- oder Halogenscheinwerfern. Es sind aber auch Aspekte der Fahrzeugzulassung und -sicherheit zu beachten, was manchem Bastler vielleicht nicht bewusst ist. StVZO setzt den Rahmen Die Vorschriften in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO sind für Arbeitsscheinwerfer nicht so streng wie für andere Leuchtmittel. Denn diese dürfen nur auf dem Feld oder dem eigenen Grundstück, nicht aber im öffentlichen Verkehr während der Fahrt benutzt werden. Deshalb ist man...
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