FFH-Gebiete
Absicherung
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Mit Sammelverordnungen der vier Regierungspräsidien will Baden-Württemberg die von der Europäischen Kommission im Land veröffentlichten Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiete rechtlich absichern und damit mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen. Neue Ge- und Verbote sind damit nicht verbunden. Mit dem nun an den Start gehenden Verfahren komme Baden-Württemberg den formalen Anforderungen der EU-Kommission nach, die bestehenden Gebiete rechtsverbindlich auszuweisen, sie flurstückscharf im Maßstab eins zu 5000 abzugrenzen und die geschützten FFH-Lebensraumtypen und -arten sowie die zugehörigen Erhaltungsziele für jedes Gebiet festzulegen, erklärte Umweltminister Franz Untersteller.
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