Bund soll Streit beilegen
Keine Berufung
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Nachdem das Verwaltungsgericht Köln einem Landwirt im Streit um die Milchsonderbeihilfe Recht gegeben hat, hat der DBV den Bund dazu aufgerufen, auf eine Berufung zu verzichten. Das Gericht folgte in der Urteilsbegründung weitgehend der Argumentation des klagenden Milchbauern und wertete die Nichtgewährung der Beihilfe durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) trotz der nachgewiesenen Voraussetzungen als unverhältnismäßig. Von Seiten des DBV hieß es, angesichts der eindeutigen Urteilsbegründung sollte das Verfahren nicht durch eine Berufung in die Länge gezogen werden. Die betroffenen Landwirte würden eine schnelle Klärung ihres Anliegens erwarten. Die BLE hatte die im Jahr 2017 durchgeführte Milchsonderbeihilfe...
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