Neonikotinoid- Anwendungsbeschränkungen
Klage ohne Erfolg
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Die 2013 erlassenen Anwendungsbeschränkungen für die Insektizidwirkstoffe sind vom Europäischen Gerichtshof bestätigt worden. In einer gemeinsamen Klage hatten Bayer und Syngenta gegen das Anwendungsverbot geklagt und der EU-Kommission ein fehlerhaftes Verfahren sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine ungenaue und unvollständige Prüfung vorgeworfen. Aus Sicht des Gerichts konnte die EU-Kommission jedoch darlegen, dass in Anbetracht der erheblichen Verschärfungen der Anforderungen an „unannehmbare Auswirkungen der Wirkstoffe auf die Bienen" diese nicht mehr den Zulassungskriterien entsprechen. Grundlage der Gefahrenbewertung sei die Analyse der EFSA. Die Prüfung der von den Unternehmen vorgebrachten Argumente...
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