Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Entnahmeverbot

Kein Wasser

Veröffentlicht am
Das Landratsamt Ravensburg verlängert neuerlich die Einschränkung des so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauchs. Das bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Von dem Verbot betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die bislang eine behördliche Erlaubnis hatten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern.
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Wöchentlich alles Aktuelle aus der Branche lesen
  • Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.