Entnahmeverbot
Kein Wasser
- Veröffentlicht am
Das Landratsamt Ravensburg verlängert neuerlich die Einschränkung des so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauchs. Das bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Von dem Verbot betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die bislang eine behördliche Erlaubnis hatten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern.
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
