Entnahmeverbot
Kein Wasser
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Das Landratsamt Ravensburg verlängert neuerlich die Einschränkung des so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauchs. Das bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Von dem Verbot betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die bislang eine behördliche Erlaubnis hatten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern.
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