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Was das Verpackungsgesetz künftig vorschreibt IM FOKUS

Pflicht zur Registrierung

Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft, das die bislang gültige Verpackungsverordnung ablöst. Damit verbunden ist die Registrierungspflicht für alle Betriebe, die Verpackungen nutzen und in Verkehr bringen, ob Direktvermarkter oder Online-Händler. Der folgende Beitrag klärt über Einzelheiten auf.
Veröffentlicht am
Wer verpackte Waren in den Verkehr bringt, muss sich beim Verpackungsregister anmelden.
Wer verpackte Waren in den Verkehr bringt, muss sich beim Verpackungsregister anmelden.Ellerbrock
Die Registrierung muss bei der neuen „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" unter www.verpackungsregister.org spätestens bis zum 1. Januar 2019 erfolgen. Die dort eingerichtete neue Datenbank namens LUCID soll laut Gesetzgeber Transparenz darüber herstellen, ob alle dazu verpflichteten Unternehmen sich an der Lizenzierung ihrer Verpackungsmengen beteiligen. Hersteller im Sinne des Gesetzes ist jeder, der Verkaufsverpackungen befüllt und erstmals in Umlauf bringt. Ohne diese Registrierung, die unabhängig von der Betriebsgröße und der vermarkteten Menge erfolgen muss, darf künftig keine verpackte Ware in den Verkehr gebracht werden. Ansonsten drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren, die mit einem Bußgeld belegt werden können. Eine...
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