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Keine Mietminderung

Schimmelgefahr

Veröffentlicht am
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine drohende Schimmelbildung in Wohnungen nicht zu einer Minderung der Miete berechtigt (Az. VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). Der Vermieterverband Haus & Grund begrüßt diese Entscheidung und meint: „Wer in ein älteres Haus einzieht, kann keinen Baustandard von heute erwarten." Laut Verband seien durch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre die Möglichkeiten für Mietminderungen ausgeweitet worden. Dies gehe so weit, dass Mietminderungen bei Mängeln zulässig sind, die der Vermieter weder zu vertreten hat noch beheben könnte – zum Beispiel laute Nachbarn oder Lärm durch eine Straßenbaustelle. Der BGH hatte über die Klagen von Mietern zweier Wohnungen zu entscheiden. Die Kläger wollten...
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