Antragsfrist bis 28. Februar
Dürre: Beleg für Futterzukauf nachreichen
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Tierhaltende Betriebe, die durch die Dürre im vergangenen Jahr erhebliche Einbußen bei der Grundfutterernte hatten, können Nachweise für Grundfutterzukäufe im Rahmen der Beantragung einer Dürrehilfe noch bis einschließlich 28. Februar nachreichen. Daran hat Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk Anfang der Woche erinnert. Die Frist 28. Februar zur Nachreichung von Nachweisen für den Futterzukauf gilt abweichend von der regulären Antragsfrist für eine Dürrehilfe, die bereits am 30. November 20128 endete. Infolge der Dürre notwendig gewordene Grundfutterzukäufe für Raufutterfresser sind inklusive der Transportkosten im Rahmen der Dürrehilfe 2018 beihilfefähig, sofern diese im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 28. Februar...
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