Biogasanlagenbetreiber müssen Anlagen leckagesicher machen
FAZIT
Kein Substrat in die Umwelt
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) enthält eine Reihe von neuen Regelungen, die sich auf den Betrieb von Biogasanlagen auswirken und auch zusätzliche Investitionen auslösen können.
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In der AwSV wird zwischen den sogenannten JGS-Anlagen (Jauche-Gülle-Silagesickersaftanlagen) und Biogasanlagen unterschieden. Für JGS-Anlagen gilt ein abgesenktes Schutzniveau, da hier nur landwirtschaftliche Stoffe gelagert werden. In Biogasanlagen findet ein Herstellungs- und Behandlungsprozess statt, sodass hier das höhere Schutzniveau greift. Trotzdem gibt es für Anlagen, die ausschließlich mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft umgehen, gewisse Erleichterungen. Die folgenden Ausführungen sind deshalb auf diesen Anlagentyp bezogen. Für alle Anlagen, in denen (auch) mit anderen Substraten umgegangen wird, gelten die hohen Anforderungen der AwSV. Leckageerkennung Bisher waren in Baden-Württemberg die Fahrsilos und Gärrestelager...
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