Isoflurannarkose
Mit Nachweis der Sachkunde
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium schafft rechtliche Grundlagen, um Landwirten die Ferkelkastration unter Narkose mit dem Wirkstoff Isofluran zu ermöglichen. Ein Verordnungsentwurf sieht die Aufhebung des Tierarztvorbehaltes für die Kastration unter Isoflurannarkose vor. Voraussetzung für die Durchführung soll ein Sachkundenachweis sein. Dabei müssen in einem Lehrgang theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erworben und durch Prüfungen nachgewiesen werden. Zur Teilnahme berechtigen sollen der Abschluss einer fachbezogenen Ausbildung sowie die einschlägige Berufserfahrung als Landwirt.
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