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Verwaltung wird Anstalt des öffentlichen Rechts

Forstreform ist auf dem Weg

In Baden-Württemberg werden der Staatswald und seine Bewirtschaftung aus der Forstverwaltung ausgegliedert und in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt.
Veröffentlicht am
Das sieht der Entwurf des Forstreformgesetzes vor, den die Landesregierung gebilligt und dem Landtag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet hat. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums soll das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Ministerium betonte, dass die Forstverwaltung weiterhin die Privatwaldbesitzer neutral und kostenfrei berate. Einen Holzverkauf aus kommunalen und privaten Wäldern wird es aber nicht mehr geben. Die Forstverwaltung soll den privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern Angebote der forstlichen Betreuung vorschlagen. Auf der Basis von Gestehungskosten seien dafür Entgelte erforderlich. Fallweise Betreuung Die rechtskonforme Realisierung soll über eine institutionelle Förderung erfolgen....
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