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Düngeverordnung nimmt Einfluss auf die Gülletechnik ZUM THEMA

Zeit für Schleppschuh & Co

Nach dem Aus für den nach oben abstrahlenden Prallteller tickt nun auch die Uhr für die Vertikal-, Schwenk- und Pendelverteiler. Nach aktuellem Entwurf der neuen Düngeverordnung dürfen diese in wachsenden Beständen auf Ackerland noch bis 2020 und auf Grünland bis 2025 eingesetzt werden. Daher sollte man sich frühzeitig mit alternativen Ausbringmöglichkeiten beschäftigen.
Veröffentlicht am
Nach unten abstrahlende Vertikalverteiler (1) und Schwenk-/Pendelverteilern (2) sind auf bewachsenem Ackerland nur noch bis 2020 und auf Grünland bis 2025 erlaubt.
Nach unten abstrahlende Vertikalverteiler (1) und Schwenk-/Pendelverteilern (2) sind auf bewachsenem Ackerland nur noch bis 2020 und auf Grünland bis 2025 erlaubt.Zunkammer
Wer heute ein neues Fass mit 12.000 bis 16.000 Liter und Schleppschuhverteiler – das ist die hierzulande stückzahlmäßig am meisten nachgefragte Technik für Ersatzbeschaffungen – kaufen will, muss sich mindestens neun bis 18 Monate gedulden. So jedenfalls heißt es seitens der Hersteller. Auch für Nachrüstsätze werden Lieferzeiten von bis zu einem Jahr genannt. Grund genug, sich frühzeitig mit der Thematik zu befassen beziehungsweise die Optionen von überbetrieblicher Nutzung oder Dienstleistung durch Maschinenring oder Lohnunternehmer auszuloten. Als Entscheidungshilfe bezüglich der Ausbringtechnik hat das Amt für Landwirtschaft im oberschwäbischen Biberach ein Merkblatt zu den gängigen Verteilverfahren erarbeitet. Vertikalverteiler (Abb....
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