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Fristen beachten ZUM THEMA

Gemeinsamer Antrag 2019

Die Antragssaison 2019 verlief nach Angaben des Ministeriums Ländlicher Raum (MLR) stabil mit bisher rund 80 Prozent abgeschlossener Anträge (Stand 30. April 2019). Das MLR weist mit Blick auf das Ende des Antragstellungszeitraums auf wichtige Termine hin, die es zu beachten gilt, um Beihilfekürzungen zu vermeiden.
Veröffentlicht am
Gemeinsame Anträge (GA), die bis 15. Mai 2019 eingereicht werden, gelten als rechtzeitig gestellt. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 11. Juni erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt. Bei Änderungsmitteilungen zu Flächenangaben im GA, die nach dem 31. Mai und bis einschließlich 11. Juni eingehen, wird die Zahlung für den gesamten betroffenen Schlag, zu dem bisher nicht beantragte (Teilschlag-)Flächen nachgemeldet werden, um ein Prozent je Arbeitstag Verspätung gekürzt. Bei Eingang einer Änderungsmitteilung nach dem 11. Juni erfolgt für die verfristet gemeldete (Teilschlag-) Fläche des betroffenen Schlags keine Zahlung. Für die restliche Schlagfläche erfolgt die Zahlung...
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