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Ausnahmeregelungen laufen am 17. Mai 2019 aus

Handel unter Blauzunge

Ab 18. Mai können nur noch Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild mit einem wirksamen Impfschutz oder mit einem Antikörpernachweis gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) aus Baden-Württemberg in BTV-8-freie Regionen anderer Bundesländer verbracht werden.
Veröffentlicht am
Weiter teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) mit: Wegen der steigenden Temperaturen und vermehrter Aktivität der Gnitzen (Bartmücken) als Überträger von BTV-8 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die bisherigen Sonderregelungen am 17. Mai auslaufen. Dieses Datum bezieht sich auf den Zeitpunkt des Transports. Damit dieser durchgeführt werden kann, müssen die erforderlichen Laborbefunde vorliegen. Das Verbringen von Kälbern ist weiter mit Tierhaltererklärung möglich, sofern die Muttertiere geimpft wurden. Es gibt jedoch eine Änderung: Sind die Muttertiere nicht bereits vor Beginn der Trächtigkeit geimpft, ist zusätzlich eine Blutprobenahme und Laboruntersuchung auf BTV erforderlich. Eine...
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