Vorschläge für praxistauglichere Maßnahmen
20-Prozent-Düngeabschlag soll betriebsbezogen gelten
- Veröffentlicht am
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sucht nach Alternativen zu den bisherigen Brüsseler Vorgaben für eine Verschärfung der Düngeverordnung. Dem Vernehmen nach will das Ministerium zwar an dem von der Europäischen Kommission geforderten, viel kritisierten 20-Prozent-Abschlag vom Bedarf bei der Stickstoffdüngung in den roten Gebieten festhalten. Die Vorgabe soll nach seinen Vorstellungen jedoch nicht mehr schlagbezogen, sondern im Durchschnitt der Flächen eines Betriebes umgesetzt werden müssen. Zudem sollen nach dem Vorschlag des Agrarressorts Betriebe, die im Durchschnitt der Flächen in den roten Gebieten nicht mehr als 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar ausbringen, sowohl von dem 20-Prozent-Abschlag als auch von der geforderten...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.