Dürreschäden Absichern
Steuer ermäßigen
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Das Bundeslandwirtschaftsministerium drängt auf eine Ausweitung des bereits für die Absicherung von Elementarschäden wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen geltenden ermäßigten Versicherungssteuersatzes von 0,3 Promille der Versicherungssumme auf das Risiko Dürre. Diese Forderung hat Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens in einem Schreiben an das Finanzministerium bekräftigt. Aeikens verweist auf die Notwendigkeit, das bereits bestehende Angebot an Versicherungen gegen Dürre im Rahmen der Eigenvorsorge für die Landwirtschaft attraktiver zu machen. Eine zeitnahe Änderung des Versicherungssteuergesetzes sei daher erforderlich.
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