Schutz für Weidetierhaltung
Mehr Rechtssicherheit für den Wolfsabschuss
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Klarere Regeln für die Tötung von Wölfen sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Ziel ist ein besserer Schutz der Weidetierhaltung. Laut Entwurf soll der Wolfsabschuss bereits genehmigt werden können, wenn bei Nutztierrissen „ernste" landwirtschaftliche oder sonstige Schäden vorliegen. Betroffene Betriebe müssen damit nicht mehr in ihrer Existenz gefährdet sein, bevor eine Entnahme möglich ist. Zudem sollen einzelne Tiere aus einem Rudel auch dann abgeschossen werden dürfen, wenn der schadensverursachende Wolf nicht sicher festgestellt werden kann. Dies soll „bis zum Ausbleiben von Schäden" fortgesetzt werden können. Das bedeutet, dass im Extremfall...
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