Pflanzenschutzmittel II
Desmedipham nicht verlängert
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Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Desmedipham nicht zu erneuern. Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff werden spätestens am 1. Januar 2020 widerrufen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird deshalb den Zulassungsinhabern den Widerruf der Zulassung ankündigen. Wenn die Zulassungsinhaber einen Antrag auf Widerruf stellen, wird die Zulassung antragsgemäß widerrufen. Die Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Desmedipham (zum Beispiel Belvedere Extra, Betanal maxxPRO, Betasana Trio SC) endet spätestens am 1. Juli 2020. →Allgemeine Zulassungsverlängerungen: www.bwagrar.de , Webcode 6187972.
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