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Zweites Vertragsverletzungsverfahren eröffnet

Nitrat: Kommission mahnt

Die Europäische Kommission hat Deutschland erneut aufgefordert, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen und damit ein zweites Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. In den kommenden zwei Monaten besteht Handlungsbedarf, sonst gibt es ein neues Verfahren.
Veröffentlicht am
Die EU-Kommission fordert in einem Mahnschreiben im laufenden Vertragsverletzungsverfahrens die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen und damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr nachzukommen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, drohen der Bundesrepublik eine erneute Klage und Strafzahlungen von bis zu rund 850.000 Euro pro Tag. Die Brüsseler Behörde erklärte vergangene Woche, dass die Folgemaßnahmen Deutschlands – gemeint ist die Mitte 2017 in Kraft getretene neue Düngeverordnung – die vom EuGH mit dem Urteil vom 21. Juni 2018 festgestellten Mängel nicht hinreichend beseitigt hätten. Bedenken bestünden vor allem hinsichtlich der Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von...
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