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Bundestag beschließt Grundsteuerreform

Orientierung am Ertragswert bleibt

Veröffentlicht am
Das Ertragswertverfahren bleibt auch künftig die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer in der Land- und Forstwirtschaft. Ob mit der am Freitag vergangener Woche vom Bundestag beschlossenen Reform der Grundsteuer die geforderte Aufkommensneutralität erreicht wird, bleibt indes offen. Die von landwirtschaftlicher Seite geforderte Fortführung der Sonderregelung für Tierhaltungskooperationen soll Eingang ins Jahressteuergesetz 2019 finden. Der Deutsche Bauernverband reagierte zurückhaltend. Die Vermeidung einer Substanzbesteuerung von Betrieben und Flächen sei essentiell, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Allerdings blieben insbesondere mit den beschlossenen Zuschlägen für Tierhaltung und Sonderkulturen sowie der gesonderten...
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