Grundsteuer
Reform beschlossen
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Der Bundesrat hat die Reform der Grundsteuer zum Jahr 2025 beschlossen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Änderung der Bewertung von Grundstücken. Im neuen System sollen die Bewertungen nach wertabhängigen Modellen erfolgen. So gilt künftig für unbebaute Grundstücke der Wert, der durch Gutachter ermittelt wird. Bei bebauten Grundstücken werden in der Berechnung auch Erträge berücksichtigt. Daneben können sich die Bundesländer auch für ein wertunabhängiges Verfahren entscheiden. Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten, bestätigt der Bundesrat: „Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune".
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