3 Fragen an Andreas Knäuer
Kippt die Mehrwertsteuer-Pauschalierung?
Andreas Knäuer , Steuerberater und Diplom-Finanzwirt (FH), ist Geschäftsführer der Buchstelle LBV GmbH. Das Unternehmen mit über 430 Mitarbeitern hat Standorte in Stuttgart, Aalen, Bad Waldsee, Weinsberg und Boxberg. Knäuer geht in BWagrar der Frage nach, welche Folgen es für Landwirte hätte, wenn die Mehrwertsteuer-Pauschalierung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt würde. Brüssel hält die deutsche Vorsteuer-Regelung mit EU-Recht nicht vereinbar und will gegen Deutschland klagen.
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BWagrar: Herr Knäuer , welche Vorteile hat die Mehrwertsteuer-Pauschalierung für Landwirte in Deutschland? Führt sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt, wie die EU meint? Knäuer: Die Mehrwertsteuer-Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuer-Gesetz (UStG) entbindet jeden Land- und Forstwirt davon, sich mit der Umsatzsteuer unmittelbar befassen zu müssen. Nach der gesetzlichen Fiktion ist die Steuer aus den Umsätzen gleich hoch wie die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen. Dies führt dazu, dass kein Land- und Forstwirt eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt abzugeben hat. Die EU-Kommission legt die Richtlinie zum Mehrwertsteuersystem jedoch so aus, dass diese Pauschalierungsregelung nur eine Vereinfachungsregelung für kleinere und...
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