Neue Vorgaben für Hanglagen in Vorbereitung
Dauergrün am Gewässerrand
Landwirtschaftliche Flächen mit einer Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent müssen künftig einen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen mit ganzjährig begrünter Pflanzendecke aufweisen.
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Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Die Breite des Gewässerrandstreifens soll sich ab Böschungsoberkante des Gewässers bemessen. Ist keine ausgeprägte Böschungsoberkannte vorhanden, soll die Linie des Mittelwasserstandes maßgeblich sein. Eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses soll auf dem Gewässerrandstreifen einmal innerhalb von fünf Jahren zulässig sein. Die geplante Neuregelung ist ein Ergebnis der Verhandlungen, die die zuständigen Bundesressorts mit der EU-Kommission über die Konsequenzen aus der Verurteilung Deutschlands wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie geführt haben. Die Änderung des...
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