Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Neue Vorgaben für Hanglagen in Vorbereitung

Dauergrün am Gewässerrand

Landwirtschaftliche Flächen mit einer Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent müssen künftig einen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen mit ganzjährig begrünter Pflanzendecke aufweisen.
Veröffentlicht am
Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vor, den das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Die Breite des Gewässerrandstreifens soll sich ab Böschungsoberkante des Gewässers bemessen. Ist keine ausgeprägte Böschungsoberkannte vorhanden, soll die Linie des Mittelwasserstandes maßgeblich sein. Eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses soll auf dem Gewässerrandstreifen einmal innerhalb von fünf Jahren zulässig sein. Die geplante Neuregelung ist ein Ergebnis der Verhandlungen, die die zuständigen Bundesressorts mit der EU-Kommission über die Konsequenzen aus der Verurteilung Deutschlands wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie geführt haben. Die Änderung des...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.