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Steuerliche Erleichterungen in der Krise

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben bisher unvorstellbare Ausmaße angenommen. Alltag und Wirtschaft sind gleichermaßen davon betroffen. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg diverse Einzelmaßnahmen entschieden sowie bundeseinheitliche Regelungen für steuerliche Erleichterungen übernommen. Andreas Knäuer von der AGR Steuerberatungsgesellschaft mbH erläutert die aktuellen Erlasse.
Veröffentlicht am
Erleichterungen sollen in der Krise helfen.
Erleichterungen sollen in der Krise helfen.Foto: Borlinghaus
Aus Sicht des Ministeriums geht es vor allem darum, die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Erleichterung der steuerlichen Lasten praktikabel, unkompliziert und vor allem unbürokratisch auszugestalten. Im Einzelnen sind dies: Erleichterungen bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: Auf Antrag werden die Zahlungen befristet. Grundsätzlich sind sie frei gestundet, dabei gelten keine strengen Anforderungen. Entstandene Schäden aus der Corona-Krise müssen nicht im Einzelnen beziffert werden. Lohn- und Kapitalertragsteuer können hingegen nicht gestundet werden. Auf Antrag können Vorauszahlungen für das gesamte Jahr 2020 herabgesetzt werden – inklusive einer eventuellen Rückzahlung von bereits...
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