Zulassungsvarianten für Lkw in der Landwirtschaft
FAZIT
Die Zugmaschine ist kein Traktor
Eine herkömmliche Straßensattelzugmaschine als Traktor zuzulassen, war für die Land- und Forstwirtschaft interessant. Dies ist jedoch nicht mehr möglich. Wir zeigen Ihnen, welche Alternativen es gibt und welche gesetzlichen Ausnahmen mit den unterschiedlichen Zulassungsvarianten für Lkw verbunden sind.
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Insbesondere zur Festsetzung der Kfz-Steuer ist zum Beispiel der TÜV Nord angewiesen worden, land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Zugmaschinen, die mit einer Sattelkupplung ausgestattet sind, als lof Sattelzugmaschine zu beschreiben. Eine Zulassung als Traktor mit einer Sattelkupplung ist somit nicht mehr möglich. Damit fallen auch verschiedene Ausnahmen für die Land- und Forstwirtschaft weg. So ist eine lof Sattelzugmaschine immer steuerpflichtig (schwarzes Kennzeichen). Dies wurde im letzten Jahr auch durch den Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt. Danach spielt es keine Rolle, ob Sattelzüge als „normale" oder „lof" Sattelzugmaschinen zugelassen sind und ob diese ausschließlich in der oder für die Land- und Forstwirtschaft...
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