Konjunkturpaket im Überblick
Steuerliche Erleichterungen
Am 29. Juni haben Bundestag und Bundesrat einem Steuergesetz zum Konjunktur- und Zukunftspaket zugestimmt, das zum 1. Juli 2020 in Kraft trat. Kernstück ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer (BWagrar Ausgabe 26/Seite 10).
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Die Mehrwertsteuer wird ab 1. Juli von 19 auf 16 Prozent gesenkt beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent. Die abgesenkten Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2020. Der Pauschalsatz der Landwirte (10,7 Prozent) ist davon nicht betroffen. Lediglich abgesenkt wurde der Steuersatz für pauschalierende Landwirte für die Lieferung von Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten, zum Beispiel Wein oder Fruchtsäfte, von 19 auf 16 Prozent, befristet für ein halbes Jahr vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Damit besteht für pauschalierende Betriebe die Möglichkeit, Betriebsmittel, Investitionen und Dienstleistungen im zweiten Halbjahr 2020 günstiger zu beziehen. Für regelbesteuerte Landwirte bleibt die Umsatzsteuer ein „durchlaufender Posten"....
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