Verbot von Schrotmunition in Feuchtgebieten
Noch drei Jahre Blei
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Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium haben sich auf eine dreijährige Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten eines pauschalen Verbots bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten geeinigt. Die Frist soll genutzt werden, um alternative Schrotmunition im Sinne der Vermeidung von Tierleid zu entwickeln. Während sich die bisher in Deutschland geltenden Regelungen auf ein Verbot von Bleischrot an „Gewässern" beziehen, geht es bei dem kürzlich vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission um eine viel größere Gebietskulisse, nämlich Feuchtgebiete, in denen invasive Arten wie Kanadagans, Nilgans, Waschbär oder Marderhund vorkommen. Das Ministerium erinnerte daran, dass deren tierschutzkonforme Bejagung nach EU- wie...
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