Änderungen betreffen auch die Wildschadensregulierung
Jagdgesetz novelliert
Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ist in etlichen Punkten geändert beziehungsweise ergänzt worden und zum 30. Juni in Kraft getreten. Ein wichtiger Aspekt sind die Anpassungen rund um das Thema Wildschäden.
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Neu eingeführt wurde die Funktion eines so genannten Stadtjägers. Dieser darf unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten auf dessen befriedeten Flächen die Jagd auf bestimmte Wildtiere ausüben. Ebenfalls neu ist das Online-Wildtierportal. Über dieses sollen unter anderem auch Daten zur Führung des nun zwingend vorgeschriebenen elektronischen Jagdkatasters zur Verfügung gestellt werden. Geregelt ist nun auch, dass der Notjagdvorstand schnellstmöglich auf die Wahl eines Jagdvorstandes oder auf eine Übertragung der Verwaltung auf die Gemeinde hinzuwirken hat. „Ewige" Notjagdvorstände sollte es damit in absehbarer Zeit wohl nicht mehr geben. Es besteht nun auch die Möglichkeit, die Verwaltung der...
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