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eichenprozessionsspinnerEtwa zwei Meter von unserem Grundstück steht innerorts eine freistehende Eiche, welche die letzten Jahre vom Eichenprozessionsspinner befallen ist.Trotz Aufforderung hat der Baumbesitzer nichts unternommen. An wen kann man sich wenden, wenn von seiten des Baumbesitzers und der Gemeinde nichts geschieht? K. M. in G.

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Haben Sie Fragen zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Garten oder Betriebsführung? Schicken Sie uns diese per E-Mail redaktion.f-a@ulmer.de oder Fax 0711/2140-340. Damit erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in der gedruckten Ausgabe und im Internet einverstanden. Im Forum auf www.bwagrar.de können Sie selbst unter dem Menüpunkt „Land & Leben" Fragen und Antworten einstellen. Keine Haftung für veröffentlichte Antworten. Bei einem Baumbefall durch den Eichenprozessionsspinner handelt es sich um eine drohende Gesundheitsgefahr für Anwohner und Nachbarn. Zwar gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, aber die überwiegende Rechtsprechung in Deutschland geht davon aus, dass der Eigentümer des...
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