Zeitraum bis März verlängert
Baukindergeld
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Wegen der Corona-Krise haben Familien beim Baukindergeld jetzt drei Monate länger Zeit, um die staatliche Förderung zu erhalten. Bis zum 31. März 2021 (vorher 31. Dezember 2020) muss beim Kauf einer Wohnung der notarielle Kaufvertrag unterschrieben sein und beim Bau einer Wohnung die Baugenehmigung vorliegen. Fördervoraussetzung ist, dass sich beim Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung oder der Zuteilung der Baugenehmigung keine weitere Wohnimmobilie im Eigentum der Antragsteller befindet und dass deren Haushaltseinkommen 90.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je Kind nicht überschreitet. Das Baukindergeld beträgt 1200 Euro je Kind (unter 18 Jahre) und Jahr und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren ausbezahlt. Bis zum Einzug und dem Antrag...
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